Einladung zur Migliederversammlung
31. März 2023 | Autor: Timo Rosemann
Freitag, 28. April 2023, 18.30 Uhr,
„Hinterhalt“, Sport-und Kulturhaus des SC Sternschanze,
Sternschanze 9
Tagesordnung
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
- Antrag zur Tagesordnung
- Bericht des Vorstands
- Jahresrechnungen 2021
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung über den Etat 2023
- Beschlussfassung über Anträge
- Ehrungen
- Verschiedenes
- Buchvorstellung: 111 Jahre SC Sternschanze
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen laut § 8, Abs. 8.1 der geltenden Vereinssatzung spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung beim Vorstand eingegangen sein, um in die Tagesordnung aufgenommen werden zu können. Spätere Anträge können nur dann behandelt werden, wenn die Dringlichkeit ihrer Behandlung von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen bejaht wird.
Stimmberechtigt sind laut § 8, Abs. 8.5 der geltenden Vereinssatzung alle Vereinsmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate Mitglied im Verein sind.
Als Vorstandsmitglied kann laut § 9 der geltenden Vereinssatzung nur gewählt werden, wer mindestens ein Jahr Vereinsmitglied gewesen ist.
Da wir eine umfangreiche Tagesordnung zu erledigen haben, werden wir pünktlich beginnen. Ein rechtzeitiges Erscheinen macht es uns wesentlich leichter, die Tagesordnung innerhalb eines erträglichen Zeitrahmens abzuarbeiten.